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NÖ Pflegescheck: Jetzt Antrag stellen

22.02.2026

Der NÖ Pflegescheck – offiziell „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ – soll pflegebedürftigen Menschen dabei helfen, so lange wie möglich im eigenen Heim bleiben zu können. „Daheim vor stationär“ untertitelte die NÖ Landesregierung bei der Einführung 2023 diese Unterstützung. Viele ältere Menschen verwenden die 1.000 Euro pro Person und Jahr, um die Kosten für mobile Pflegedienste mitzufinanzieren, jüngere Betroffene setzen das Geld für Therapien ein.

Der NÖ Pflegescheck – offiziell „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ – soll pflegebedürftigen Menschen dabei helfen, so lange wie möglich im eigenen Heim bleiben zu können. „Daheim vor stationär“ untertitelte die NÖ Landesregierung bei der Einführung 2023 diese Unterstützung. Viele ältere Menschen verwenden die 1.000 Euro pro Person und Jahr, um die Kosten für mobile Pflegedienste mitzufinanzieren, jüngere Betroffene setzen das Geld für Therapien ein.

"Sozialrechtliche Absicherung statt Almosenpolitik"

Der „Pflegetausender“ verdeckt aber die grundsätzlichen Mängel im Pflegebereich. Zum einen gebührt diese „Förderung“ nur Bezieher*innen von Pflegegeld ab einschließlich Stufe 3, zum anderen muss die Auszahlung jedes Jahr neu beantragt werden. Und das ist nur online über die Webseite der NÖ Landesregierung möglich oder telefonisch bei der NÖ Pflege-Hotline. Und: Es gibt keinen Rechtsanspruch für diese Unterstützung. Das jährliche Budget für den „Pflegetausender“ ist nämlich begrenzt – wer den Antrag zu spät stellt, erhält keine „Förderung“.

Doch tatsächlich liegt das Problem an anderer Stelle: Laut Angaben der Statistik Austria bezogen im Vorjahr 50.287 Niederösterreicher*innen Pflegegeld der Stufen 3 bis 7. Das Transparenzportal weist für 2025 aus, dass rund 29.000 Anträge positiv erledigt wurden. Das heißt, dass etwa 21.000 niederösterreichische Pflegegeldbezieher*innen (Pflegegeldstufe 3 bis 7) die 1.000 Euro nicht (mehr) erhalten oder gar keinen Antrag gestellt hatten.

Allerdings: Wer sich in einem Pflegeheim oder in einer Wohneinrichtung der Behindertenhilfe befindet, hat keinen Anspruch auf den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“. So könnte man durchaus behaupten, dass diese Maßnahme insgesamt eine Mogelpackung ist, da sie nur einem Teil der Betroffenen zugute kommt … denn wer Pflegegeld der Stufe 5 erhält, kann kaum noch zu Hause betreut werden.

NÖ LAbg. Mag. Karin Scheele, Gesundheitssprecherin der SPÖ Niederösterreich kritisiert dieses offensichtlich unausgewogene Verfahren als „Almosenpolitik“ der ÖVP, die die tatsächlichen Probleme verdecken soll. Nämlich die immer noch nicht realisierte sozialrechtliche Absicherung der Niederösterreicher*innen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen.

Diesen opferbereiten Menschen steht ein ordentliches monatliches Gehalt, Kranken- und Pensionsversicherung zu. Nur so bekommen pflegende Angehörige eine entsprechen Anerkennung für ihre schwere Tätigkeit, die letztlich auch der Allgemeinheit zugute kommt, wenn die Pflegeheime entlastet würden.

Bis sich allerdings bei der niederösterreichischen ÖVP eine sozialere Denkweise durchsetzt, ersuchen wir alle betreuenden Personen und Verwandten von Pflegegeldbezieher*innen, den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ namens der berechtigten Person alsbald zu beantragen; entweder online über die Webseite des Amtes der NÖ Landesregierung: oder telefonisch bei der NÖ Pflege-Hotline unter 02742/9005-9095.

Diese Unterlagen sind erforderlich:

  • Die Pflegegeldeinstufung ab einschließlich Stufe 3 bzw. ab Stufe 1 bei Demenzerkrankung oder Minderjährigen (ihre Angaben werden i.d.R. vom Antragsempfänger überprüft)
  • Bei Demenzerkrankung: ärztliches Attest
  • Hauptwohnsitzmeldung in Niederösterreich (ihre Angaben werden i.d.R. Antragsempfänger überprüft)
  • Bankverbindung (IBAN) für die Überweisung
  • Sozialversicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
  • Bei Antragstellung durch Dritte: Vollmacht (Musterformular auf noe.gv.at verfügbar)

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