Österreich ist bekanntlich nach dem föderalen Prinzip staatlicher Ordnung aufgebaut, was bedeutet, dass (verwaltungs-) politische Aufgaben auf mehrere, voneinander unabhängige Ebenen – die sogenannten Gebietskörperschaften – verteilt sind. In der Hauptsache sind das die Bundesregierung, die neun Landtage und die Gemeinderäte in den mehr als 2.000 eigenständigen Gemeinden in Österreich.
Erfahrenen Politikern ist natürlich bewußt, dass „große“ Politik gar nicht möglich wäre, wenn die „kleine“ Politik nicht funktioniert. Die gesetzmäßige Aufgabe der „kleinen“ Politik (die auf Gemeindeebene), ist nämlich die Daseinsvorsorge, also „die, für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten Güter und Dienstleistungen bereitzustellen.“ Einfacher formuliert hat der Gemeinderat dafür zu sorgen, dass die grundsätzlichen Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllt werden. Insbesondere zählen dazu die Versorgung mit Trinkwasser und Energie (Strom, Gas, etc.), die Entsorgung von Abwasser (Kanal) und Müll, die Verfügbarkeit öffentlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Friedhöfe, Schwimmbäder, Feuerwehr usw.
Ebenso ist es Aufgabe des Gemeinderates, kulturelle Einrichtungen und Vereine zu fördern und zu unterstützen. Genauso wichtig ist die Schaffung von leistbarem Wohnraum, die Vorsorge für Katastrophenfälle und nicht zuletzt Überwachung und Vollzug von Landes- und Bundesgesetzen, wie etwa die Raumordnung, das Baurecht und das Meldewesen.
Es hat gute Gründe, dass die Daseinsvorsorge in den Händen eines Gemeinderates liegt, der von den Bürger*innen aus den eigenen Reihen gewählt wird. Die Grundlage der bundesstaatlichen Verwaltung nehmen also die Menschen wahr, die selbst davon betroffen sind – da sind wir schon sehr nahe an der direkten Demokratie.
Die Alternative wäre zum Beispiel das Konzept einer regionalen Verwaltungsstelle oder eine Provinzregierung, die „aus der Ferne“ versucht, die Grundbedürfnisse der Bevölkerung mehrerer hundert Dörfer zu decken – was in der Realität meist nicht gelingt, wie aktuelle Beispiele etwa in südamerikanischen Staaten zeigen. Unbrauchbar gewordene Kanalnetze, nicht funktionierende Müllentsorgung, verschmutztes Trinkwasser und lückenhafte Energieversorgung führen dort regelmäßig zu sanitärhygienischen Ausnahmezuständen und der Verbreitung von Krankheiten. Schulen befinden sich häufig in einem desolaten Zustand – wie die meisten öffentlichen und gemeinschaftlichen Einrichtungen.
Aber es reicht noch nicht, einen Gemeinderat nur zu haben. Die Gemeindeverteter sind ständig gefordert, ihren Auftrag der Daseinsvorsorge für alle Bürger zufriedenstellend zu erfüllen. Das sind viele einzelne Aufgabenbereiche, die durchaus fachliches Wissen, kaufmännisches Denken und Handeln, Entschlußkraft und viele weitere Kompetenzen erfordern.
Wozu brauchen wir also einen Gemeinderat? Gemeinden sind von den rechtlichen Rahmenbedingung und von den Grundlagen der Finanzierung, die von Bund und Land geschaffen werden, abhängig. Da ist es erforderlich, dass immer alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Mittel für die laufenden Kosten und notwendige Investitionen aufbringen zu können. Jede(r) einzelne Mandatar*in im Gemeinderat ist dabei gefordert, diese Anstrengungen zu unterstützen.
Dafür brauchen wir Persönlichkeiten, die mit Sachverstand, Einsatzwillen und sozialem Verantwortungsbewußtsein für unsere Gemeinde arbeiten!